Ein geschäftlicher Streit kann Vertrag, Gesellschafterverhältnis, Geschäftsführungsmaßnahme oder offene Forderung betreffen. Zuerst sind richtiger Kläger, Beklagter und Rechtsbehelf zu bestimmen.
Gesellschaftsschaden und Gesellschafterschaden unterscheiden
Ein der Gesellschaft zugefügter Nachteil begründet nicht immer einen persönlichen Anspruch des Gesellschafters. Beauftragungsbefugnis, einschlägige Gesellschaftsbeschlüsse und Interessenkonflikte müssen berücksichtigt werden. Sammeln Sie aktuelle Registerunterlagen und Belege für das beanstandete Verhalten. Dringende Risiken für Geschäftsführung oder Vermögen sollten durch konkrete Tatsachen erläutert werden.
Einen Weg zu einem wirksamen Ergebnis sichern
Prüfen Sie vor der Klage Zuständigkeit, Schiedsklauseln, vorgerichtliche Mediation, Verjährung und Beweise. Verhandlungen können sinnvoll sein, wahren aber nicht automatisch jede Frist. Kosten und voraussichtliche Beitreibbarkeit sind neben den Erfolgsaussichten zu berücksichtigen. Eine Partei im Ausland sollte Dokumentenbestätigung und Vertretung frühzeitig koordinieren.
Ausländische Gesellschaftsunterlagen für die Türkei vorbereiten
Bei einer ausländischen Gesellschaft als Gesellschafterin können aktuelle Registerbelege, Gesellschaftsunterlagen, ein wirksamer Beschluss und Nachweise über die vertretungsberechtigten Personen erforderlich sein. Klären Sie Beglaubigung, Übersetzung und die von der Empfängerstelle erwartete Aktualität, bevor Sie sämtliche Unterlagen bestellen. Eine ausländische Vollmacht für eine Privatperson berechtigt diese nicht zwangsläufig, eine Gesellschaft zu verpflichten. Die Vertretungskette ist ebenso wichtig wie die Unterschrift.
Streitigkeiten brauchen einen Beweis- und Beitreibungsplan
Klären Sie vor einer Klage die richtige Vertragspartei, Zeichnungsberechtigung, Fälligkeit und Belege. Manche Ansprüche setzen eine vorgerichtliche Mediation voraus; Dringlichkeit und einstweiliger Rechtsschutz sind gesondert zu prüfen. Ein Schiedsspruch oder Urteil ist nur eine Etappe der Beitreibung: Schuldnervermögen und Vollstreckbarkeit bleiben entscheidend. Leistungsumfang und Kosten sollten Verhandlungen, Verfahren, Rechtsmittel und Vollstreckung unterscheiden. Eine Beitreibung wird nicht garantiert.
Welche Dokumente benötige ich?
Nutzen Sie diese Liste zur Vorbereitung. Bewahren Sie sensible Originale für den vereinbarten Dokumentenkanal auf.
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Kann dieses Verfahren geführt werden, während Sie im Ausland leben?
Mehrere Gründungs- und Vertretungsschritte lassen sich mit geeigneter Vollmacht durchführen. Banken, Register, Notare und Aufsichtsstellen können eigene Identitätsprüfungen und Anwesenheitsanforderungen vorsehen. Gehen Sie nicht davon aus, dass sämtliche Schritte aus der Ferne möglich sind.
Ratgeber zur persönlichen Anwesenheit lesenAntworten auf Ihre Fragen.
Soll ich die Kontaktperson oder die Gesellschaft verklagen?+
Vertragliche und gesetzliche Verantwortlichkeit müssen feststehen. Ihre Kontaktperson ist nicht zwangsläufig Schuldner oder richtiger Beklagter.
Kann ein Ausländer eine türkische Gesellschaft gründen?+
Ausländische Gründer können vorbehaltlich der gewählten Rechtsform, Tätigkeit und aktuellen Voraussetzungen eine Gesellschaft gründen. Branchenspezifische Beschränkungen und Genehmigungen sind zu prüfen.
Erhalte ich durch eine Gesellschaftsgründung eine Arbeitserlaubnis?+
Eine automatische Erlaubnis ist nicht anzunehmen. Gesellschaftseigentum, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis sind getrennte Rechtsfragen.
Können Sie einen englischsprachigen Vertrag prüfen?+
Im vereinbarten Umfang können die Fragen des türkischen Rechts geprüft werden. Für Klauseln zum ausländischen Recht kann die Beratung durch einen dort zugelassenen Anwalt erforderlich sein.
Quellen und Umfang
Lesen Sie die maßgeblichen aktuellen Regeln und Anforderungen der Stelle. Allgemeine Hinweise lösen einen konkreten Fall möglicherweise nicht; bei Abweichungen einer Übersetzung gelten die amtlichen türkischen Texte.
Türkisches Handelsgesetzbuch – Gesetz Nr. 6102Gesellschaften, Vertretungsbefugnis und Handelsgeschäfte.Invest in Türkiye – UnternehmensgründungAmtliche Hinweise zur Unternehmensgründung; Registeranforderungen sind für die geplante Struktur zu prüfen.Türkisches Schuldrecht – Gesetz Nr. 6098Vertragspflichten, Mietverhältnisse, Haftung und Rechtsbehelfe.Internationales Privatrecht – Gesetz Nr. 5718Anwendbares Recht, internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.Dieser Ratgeber ist keine fallbezogene Rechtsmeinung, Ergebnisgarantie oder Vertretungsvereinbarung. Eine Anfrage hemmt keine Frist. Umfang und Honorar jeder Tätigkeit sind mit dem Anwalt zu vereinbaren.
Haben Sie eine solche Angelegenheit in der Türkei?
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