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Scheidung in der Türkei

Einvernehmliche Scheidung in der Türkei

Eine einvernehmliche Scheidung nach Artikel 166 Absatz 3 setzt mindestens ein Ehejahr, die erforderliche Einigung und einen Richter voraus, der beide Ehegatten persönlich anhört und sich von ihrem freien Willen überzeugt.

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Familie in einem ruhigen Moment zu Hause – Symbolfoto
DIE KURZE ANTWORT

Eine einvernehmliche Scheidung nach Artikel 166 Absatz 3 setzt mindestens ein Ehejahr, die erforderliche Einigung und einen Richter voraus, der beide Ehegatten persönlich anhört und sich von ihrem freien Willen überzeugt.

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Die Einigung muss umsetzbar und nicht nur unterschrieben sein

Die Vereinbarung sollte Scheidungsfolgen für Finanzen und Kinder regeln. Zahlungstermine, Währung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang müssen umsetzbar formuliert sein. Immobilienregelungen benötigen besondere Sorgfalt, da ein Scheidungsvergleich nicht stets jede Eigentumsübertragung oder güterrechtliche Forderung ersetzt. Beide Parteien sollten Freistellungen und Verzichtserklärungen vor Unterzeichnung verstehen.

02

Genehmigung und Rechtskraft sind unterschiedliche Verfahrensstufen

Der Richter kann Änderungen zu Parteien oder Kindern vorschlagen und muss die erforderliche Zustimmung prüfen. Uneinigkeit kann den Abschluss im einvernehmlichen Verfahren verhindern. Nach der Entscheidung bleiben Zustellung, Rechtsmittel und Rechtskraft zu beachten. Soll das Urteil im Ausland verwendet werden, holen Sie dort Rat zu Anerkennungsvoraussetzungen ein. Buchen Sie keine nicht erstattungsfähige Reise nur aufgrund eines vorgeschlagenen Verhandlungstermins.

03

Auch eine einvernehmliche Scheidung erfordert eine gerichtliche Prüfung

Bei Anwendung von Artikel 166 Absatz 3 des türkischen Zivilgesetzbuchs setzt eine einvernehmliche Scheidung mindestens ein Jahr Ehe und Einigung über finanzielle und kindbezogene Fragen voraus. Der Richter muss beide Ehegatten persönlich anhören und sich von der freien Entscheidung überzeugen. Vergleich oder Vollmacht allein ersetzen dies nicht. Im streitigen Verfahren stehen Gründe, Beweise und Fristen im Mittelpunkt. Streit über einen Punkt darf nicht als Einvernehmen verborgen werden.

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Dokumentenkette und Zeitbedarf planen

Zu einer brauchbaren Akte gehören Heiratsnachweis, Zustellungsanschriften, einschlägige Entscheidungen und eine kurze Chronologie. Ausländische öffentliche Urkunden können eine Echtheitsbestätigung und geeignete türkische Übersetzung benötigen. Ein Verhandlungstermin ist nicht die Rechtskraft; ein rechtskräftiges Urteil ist nicht dessen Anerkennung im Ausland. Die Dauer hängt von Zustellung, Beweisen, gerichtlicher Bearbeitung, Streitpunkten und Rechtsmitteln ab. Eine verlässliche Erstbesprechung benennt diese Faktoren, statt einen festen Abschlusszeitpunkt zu versprechen.

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Welche Dokumente benötige ich?

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Kann dieses Verfahren geführt werden, während Sie im Ausland leben?

Dokumentenprüfung und viele Verfahrensschritte können mit einer ordnungsgemäß formulierten Vollmacht übernommen werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach Artikel 166 Absatz 3 müssen beide Ehegatten persönlich angehört werden. Anwesenheit und eine etwaige zulässige Teilnahme aus der Ferne sind für den konkreten Fall zu bestätigen.

Ratgeber zur persönlichen Anwesenheit lesen
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen.

Ist die Scheidung mit Unterzeichnung der Vereinbarung abgeschlossen?+

Nein. Gerichtsverfahren, persönliche Anhörung, gerichtliche Entscheidung und Rechtskraft bleiben erforderlich.

Muss ich für meine Scheidung in die Türkei reisen?+

Das hängt von Verfahren und Gericht ab. Bei einvernehmlicher Scheidung muss der Richter beide Ehegatten persönlich anhören. Eine Anwaltsvollmacht beseitigt diese Voraussetzung nicht.

Kann sich ein ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei scheiden lassen?+

Möglicherweise. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht müssen feststehen. Ein ausländischer oder türkischer Pass allein entscheidet den Fall nicht.

Wie lange dauert das Verfahren?+

Der Zeitplan hängt von Zustellung, Streitpunkten, Beweisen und Rechtsmitteln ab. Eine Schätzung ist erst nach Aktenprüfung möglich; ein Abschlussdatum kann nicht garantiert werden.

Quellen und Umfang

Lesen Sie die maßgeblichen aktuellen Regeln und Anforderungen der Stelle. Allgemeine Hinweise lösen einen konkreten Fall möglicherweise nicht; bei Abweichungen einer Übersetzung gelten die amtlichen türkischen Texte.

Türkisches Zivilgesetzbuch – Gesetz Nr. 4721Familien-, Sachen- und Erbrecht; siehe die in diesem Ratgeber genannten Vorschriften.Internationales Privatrecht – Gesetz Nr. 5718Anwendbares Recht, internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.Türkische Zivilprozessordnung – Gesetz Nr. 6100Zivilprozess, Beweise, Vertretung und Gerichtsverfahren.HCCH – Haager Zustellungsübereinkommen von 1965Internationale Zustellung, sofern Übereinkommen und Anforderungen des Zielstaats anwendbar sind.HCCH – Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten; Rückführungsverfahren unterscheiden sich von der Sorgerechtsentscheidung.

Dieser Ratgeber ist keine fallbezogene Rechtsmeinung, Ergebnisgarantie oder Vertretungsvereinbarung. Eine Anfrage hemmt keine Frist. Umfang und Honorar jeder Tätigkeit sind mit dem Anwalt zu vereinbaren.

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